Header Erstattung Agnucaston

Erstattet Ihre Krankenkasse Agnucaston®?

Aktualisiert am 22.08.2024

Seit dem 01.01.2012 können die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Mitgliedern die Möglichkeit bieten, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, jedoch apothekenpflichtige Medikamente zu erstatten*. Zu dieser Gruppe der OTC-Arzneimittel zählt auch Agnucaston®.

  • Geben Sie im unten stehenden Feld den Namen Ihrer Krankenkasse ein und prüfen Sie, ob diese die freiwillige Leistung der Erstattung anbietet und welche Bedingungen dafür gelten.
  • Bietet Ihre Krankenkasse diese Leistung an, können Sie direkt unseren Musterbrief verwenden, um die Erstattung geltend zu machen.

Haben Sie ein Rezept in Papierform, dann reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zusätzlich zum Musterbrief noch folgende Unterlagen im Original ein:

  • das grüne Rezept, falls eine Verordnung die Voraussetzung für eine Erstattung bei Ihrer Krankenkasse ist
  • die Apothekenquittung

Haben Sie ein E-Rezept, dann reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zusätzlich zum Musterbrief noch folgende Unterlagen im Original ein:

  • einen personalisierten Ausdruck Ihrer Apotheke als Nachweis des E-Rezeptes (Bitte in Ihrer Apotheke anfragen)
  • die Apothekenquittung

*Die Liste ist eine Darstellung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) basierend auf Auswertungen der Biologische Heilmittel Heel GmbH und den Satzungen der Krankenkassen. Die Inhalte der Tabelle wurden mit großer Sorgfalt aus den jeweiligen Satzungen der Krankenkassen zusammengestellt und verkürzt wiedergegeben. Maßgeblich bleiben selbstverständlich die jeweiligen Inhalte der Satzungen der Krankenkassen, die auch Änderungen unterliegen können. Wir haben Ihnen deshalb die Webadressen der Krankenkassen angegeben und können leider keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Tabelle bereitgestellten Informationen übernehmen. Haftungsansprüche gegen uns, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen sofern unsererseits kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Stand: 01.02.2021.

Siegel Der Bayerische Mittelstandspreis 2021
Siegel Die Goldene Tablette®
Siegel Innovativ durch Forschung
Apothekenfinder Erstattung